Versand von Patientenproben
Die Beförderung von ansteckungsgefährlichen Stoffen (Gefahrgutklasse 6.2), wie z. B. Laborproben und medizinischem Untersuchungsgut unterliegen den allgemein gültigen Gesetzen und Verordnungen zur Beförderung von Gefahrgut.
Die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung in Berlin (BAM) hat eine wichtige Webseite zu diesem Thema erstellt.
Hier finden Sie richtige und falsche Beispiele für die Verpackung von Patientenproben.
Bitte klicken Sie hier für mehr Informationen!
Auch bei der Deutschen Post wurden die Versandvorschriften für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen im BRIEF NATIONAL Versand überarbeitet. Bitte klicken Sie hier!
Einen Ratgeber für das Versenden infektiöser Stoffe der WHO (Dr. Nicoletta Previsani) finden Sie hier!