Schulungen / Unterweisungen

Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen gemäß ADR Kapitel 1.3 vor Aufnahme ihrer Tätigkeit unterwiesen werden.

 

Dies bedeutet, das Personal muss mit den allgemeinen Bestimmungen der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit vertraut gemacht werden. Es müssen aufgabenbezogene Unterweisungen durchgeführt werden.

Weiterhin muss das Personal entsprechende Sicherheitsunterweisungen nach dem ADR Kapitel 1.10 erhalten.

Eine detaillierte Beschreibung der vermittelten Unterweisungsinhalte sind sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer aufzubewahren.

Die Gefahrgutbeauftragten der Chemical Check GmbH führen auch bei Ihnen In-House Schulungen / Trainees durch.