Unfallmerkblätter

Das neue Sammelunfallmerkblatt gibt dem Fahrer anhand der Gefahrzettel seiner Ladung Hinweise auf die potentiellen Gefahren und ggf. zu treffende Maßnahmen zu allen möglichen Gefahrgutklassen.

Die Mitgabe ist nur in einer Sprache erforderlich, und zwar die, die der Fahrzeugführer lesen und verstehen kann. Verantwortlich für die Mitgabe ist von nun an der Beförderer (die Pflicht des Verladers/Absenders wird darin bestehen, erst nach Überprüfung der Existenz des Dokumentes zu verladen).

Wichtige Information!

Auf der Homepage der Organisation UNECE (United Nations Economic Commission for Europe) finden Sie die ersten Übersetzungen der neuen Schriftlichen Weisungen gemäß ADR 2009 / 2011. (Klicken Sie hier!)