GHS Verodnung
Die neue GHS-Verordnung über die Einstufung , Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vom 16.12.2008) ist am 20.01.2009 in Kraft getreten.
Es gelten folgende Übergangsfristen:
- ab dem 01.12.2010 müssen Stoffe nach GHS eingestuft und gekennzeichnet werden.
- ab dem 01.06.2012 müssen Gemische (bisher "Zubereitungen") nach GHS eingestuft und gekennzeichnet werden..
Zwischen 01.12.2010 und 01.06.2015 müssen Stoffe nach der Stoff-RL 67/548/EWG und nach dem neuen GHS-System eingestuft werden. Beide Einstufungen werden in Sicherheitsdatenblätter angegeben. Die Kennzeichnung und Verpackung darf jedoch nurnoch nach dem "neuen" GHS-Bestimmungen erfolgen.
Bereits ab dem 20.01.2009 können gefährliche Stoffe und Gemische optimal nach GHS eingestuft werden! Die Kennzeichnung und Verpackung darf in diesem Fall nur nach GHS erfolgen.