REACh Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
REACh - Wofür steht REACh?
REACh bedeutet: Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals, also die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien. Kernpunkt ist das Übertragen der Verantwortung für den sicheren Umgang von Chemikalien von den staatlichen Behörden auf die Industrie. Die europäische Verordnung bringt sehr viele Anforderungen mit sich, wie SVHC Stoffe zu definieren, Verbote, etc.
Wer REACh verstehen will, der muss REACh sprechen! In unserem Glossar finden Sie einige hilfreiche Begriffserklärungen.
Auch bei Registrierungsfragen etc. sind wir Ihr Ansprechpartner.
Das REACh-Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat weitere Leitlinien der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur REACh-Verordnung ins Deutsche übersetzt.
Mehr Informationen finden Sie dazu auf der Seite des REACh-Helpdesk!