CLP Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
CLP - Wofür steht CLP ?
CLP steht für: Classification Labelling and Packaging of substances and mixtures. CLP ist die europäische Umsetzung von GHS (Global Hamonized System of classification and labelling of Chemicals). Der Übergang zu diesem neuen Einstufungs- und Kennzeichnungsstandard stellt hohe Anforderungen an die Unternehmen.
In Zukunft werden weltweit alle Chemikalien nach den gleichen Kriterien eingestuft und mit den gleichen Symbolen gekennzeichnet. Egal ob in China, den USA oder Europa - jeder erkennt am Symbol, wenn etwas z. B. giftig, ätzend, explosiv, entzündbar oder wassergefährdend ist.
Gemische können bis zum 01.06.2015 gemäß der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden. Hersteller und Importeure können die neuen Einstufungen und Kennzeichnungen gem. CLP aber auch schon vor diesen Terminen verwenden. In der Zeit vom 01.12.2010 bis zum 01.06.2015 müssen Stoffe sowohl gemäß der Stoffrichtlinie 67/548/EWG als auch gemäß der CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet werden.
Zum Download bitte hier klicken!
REACH-CLP-Helpdesk: http://www.reach-clp-helpdesk.de
Weitere Informationen zum UN-GHS im Internet (Achtung: nicht für Euroa 1:1 übernehmen!):
UNECE: http://www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/ghs_welcome_e.html