Neues aus dem Gefahrstoffrecht

24-Stunden-Notrufnummer / Emergency Contact Phone für Sicherheitsdatenblätter und für Gefahrguttransporte!
Jetzt bestellen! Buchen Sie die Notrufnummer für einen einmaligen Gefahrguttransport oder im Jahresvertrag für alle Produkte. Nutzen Sie eine einzige Notrufnummer für Ihre Produkte und geben Sie Verantwortung ab. Die Notrufnummer kann als Notrufnummer der Gesellschaft in Punkt 1 des EG-Sicherheitsdatenblattes angegeben werden. Gern erstellen wir Ihnen einen Vertragsentwurf. Hier finden Sie unser Bestellformular!

IUCLID-Version 5.2
Seit dem 15. Februar 2010 finden Sie die neue Version von IUCLID 5.2 auf der Homepage der ECHA zum Download. Darin wurde unter anderem die Revision der GHS-Verordnung berücksichtigt. Hier finden Sie den Link!

Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDB)
zur Erstmaligen Erlangung der Fachkunde
gem. Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Einstufung, Kennzeichnung, Vorschriften, Berechnungsgrundlagen
Eigenständiges Erstellen von Sicherheitsdatenblättern
Hier finden Sie den kompletten Seminarinhalt.

IATA-DGR 2010 - Jetzt bestellen
Die IATA-Dangerous Goods Regulations 2010 (51ste Version) für den Luftfrachttransport von Gefahrgut sind veröffentlicht. Nutzen Sie die Chance und sichern Sie sich jetzt Ihr Exemplar. Hier finden Sie unser aktuelles Bestellformular.







GHS im Helpdesk der BAuA
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat ihren REACH-Helpdesk Internetauftritt zum REACH-CLP-Helpdesk geändert. Auslöser ist die GHS-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS = CLP = Classification, Labelling and Packaging). Artikel 44 der CLP-Verordnung verpflichtet alle Europäischen Mitgliedsstaaten, nationale Auskunftsstellen (sog. CLP Helpdesks) einzurichten. Auf der Webseite der BAuA bekommt man praktische Hilfestellungen. Hier finden Sie den Link zur Seite.

DUAL USE - Export von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck ist genehmigungspflichtig

Der Rat der Europäischen Union hat die Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 für die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck mit der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 aktualisiert, geändert und neu veröffentlicht. Diese wird am 27.08.2009 in Kraft treten. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt bezüglich der Anhänge die Verordnung (EG) Nr. 1167/2008 weiterhin gültig. Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Grippeviren abwehren
Das Robert Koch Institut und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung haben eine Broschüre zu dem Thema "Selbstverteidigung gegen Grippe - Neun Techniken, sich und andere zu schützen" herausgegeben. Weitere Informationen dazu finden Sie hier!

REACH: Leitlinien in deutscher Sprache
Das REACH-Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat weitere Leitlinien der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur REACH-Verordnung ins Deutsche übersetzt. Ab sofort stehen die Leitlinie zur Vorregistrierung und gemeinsamen Nutzung "guidance on data sharing" sowie die Leitlinie zur Aufnahme von Stoffen in Anhang XIV "guidance on inclusion of substances in Annex XIV" in deutscher Sprache
zur Verfügung.
Mehr Informationen finden Sie dazu auf der Seite des
REACH-Helpdesk!

GHS wurde am 31.12.2008 veröffentlicht
Hier finden Sie den Link zu der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS)
Zum Download bitte hier klicken!

CHECK-DAY No. 1 am 22. September 2009
Gefahrstoffrecht - Was gibt es Neues? Was muss ich umsetzen? Erhalten Sie alle Antworten auf Ihre Fragen vom Chemical Check Service Team! Melden Sie sich jetzt an für den CHECK-DAY No. 1!

REACH-Help-Desk 18. September 2008
Es lagen bislang die Leitlinien der Europäischen Union zur neuen Chemikalienverordnung REACH nur in englischer Sprache vor. Die Bundesstelle für Chemikalien (angesiedelt bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat nun den "Leitfaden zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen unter REACH" auf der Internetseite bekannt gemacht. Den Link zu der Seite finden Sie hier!
 
Europäische GHS-Verordnung, 3. September 2008
Die neue Gefahrstoff-Kennzeichnung in Europa ist beschlossene Sache. Am 3. September 2008 verabschiedet das Europäische Parlament die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Produkte (GHS-Verordnung) der EU. Damit werden unter anderem auch die neuen Warnkennzeichen für gefährliche chemische Stoffe und Produkte (Gemische) eingeführt. Die Hersteller können diese ab dem 1. Dezember 2008 nutzen. Hier finden Sie den direkten Link.

Zweite Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung am 25. Juli 2008
Die zweite Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung wurde im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 30 am 25. Juli 2008 bekannt gemacht. Insbesondere die Informations- und Aufzeichnungspflichten bei der Abgabe an Dritte (§ 3) wurden geändert. Hier finden Sie den direkten Link zur ChemVerbotsV.

Neufassung des Chemikaliengesetzes
am 2. Juli 2008
Die Neufassung des Chemikaliengesetzes im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 28 ist am 11. Juli 2008 bekanntgemacht worden. Änderungen waren durch die Umsetzung der REACH-Verordnung notwendig geworden. Wir möchten insbesondere auf die erweiterten Bußgeldvorschriften und Zuwiderhandlungen aufmerksam machen (§§ 26 und 27b).

ECHA-Frequently Asked Questions on REACH by the industry

Auf der Homepage der ECHA echa.europa.eu/ finden Sie den neuen Fragenkatalog "Frequently Asked Questions on REACH by the industry" mit dem Versionsstand vom 04.06.2008. Die Fragen und Antworten präsentieren einige generelle Situationen.


"Mit Sicherheit erfolgreich!" 
Am 11. April 2008 hielt die geschäftsführende Gesellschafterin Karen Schnurbusch der Chemical Check GmbH einen fachorientierten Gastvortrag zu den Themen GHS und REACH beim Institut Dr. Flad in Stuttgart. Die Chemical Check GmbH bei Dr. Flad (mehr Informationen hier).

REACH - Vorregistrierung
Am 1. Juni 2008 hat die Vorregistrierungphase von Chemikalien und Zubereitungen nach dem neuen EU-Chemikalienrecht REACH begonnen. Unternehmen, die ihre Chemikalien weder selbst herstellen noch aus dem außereuropäischen Ausland importieren, sind nach REACH sogenannte "nachgeschaltete Anwender". Sie müssen die verwendeten Stoffe und Substanzen in der Regel nicht registrieren lassen. Die sogenannten "down stream user" sollten sich aber jetzt schon einen Überblick über die im Unternehmen verwendeten Substanzen verschaffen und mit den Lieferanten klären, ob diese vorregistriert werden und somit weiterhin lieferbar bleiben.

4. Broschüre der REACH-Info-Reihe erschienen
Im April hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) die 4te Broschüre der REACH-Info-Reihe unter dem Titel "Neustoffe und REACH" herausgegeben. Thema ist der Übergang der Neustoffanmeldungen nach der RL 67/548/EWG zu den Verpflichtungen im Rahmen der REACH-Verordnung für Stoffe, die als Neustoffe angemeldet worden sind. Die Broschüre ist als PDF-Datei im Download auf http://www.baua.de/ - Reach-Helpdesk verfügbar.

EG-Amtsblatt - Veröffentlichung vom 17.04.2008:
Verordnung (EG) Nr.340/2008 der Kommission vom 16. April 2008 über die an die Europäische Chemikalienagentur zu entrichtenden Gebühren und Entgelte gemäß der Verordnung (EG) Nr.1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) (1)