Abfallwirtschaftskonzepte / Abfallbeauftragter

Erzeuger bestimmter Abfälle müssen Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen erstellen.

Auch als Drittbeauftragte, denen die Pflichten des Gesetzes übertragen werden sollen, müssen zur Darlegung der Voraussetzung nach § 16 Abs. 2 des KrW/AbfG ein Abfallwirtschaftskonzept vorlegen.

Gern stehen Ihnen unsere Spezialisten als Abfallbeauftragte zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!