REACh - Wofür steht REACh ?
REACh bedeutet: Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals also die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien. Kernpunkt ist das Übertragen der Verantwortung für den sicheren Umgang von Chemikalien von den staatlichen Behörden auf die Industrie. Die europäische Chemikalienrichtlinie wird seit dem 1. Juni 2007 schrittweise bis zum Jahr 2019 eingeführt.
Nicht nur die chemische Industrie ist betroffen: Auch auf die sogenannten "nachgeschalteten Anwender" von Chemikalien kommen umfangreiche Anforderungen zu. Zu den "nachgeschalteten Anwendern" zählen alle Unternehmen, die im weitesten Sinne Chemikalien einsetzen und verwenden (z.B. produzierende Unternehmen).
Hauptziel von REACh ist der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt.
Vorbereitung:
Eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit den Anforderungen der REACh-Verordnung ist auch für die "nachgeschalteten Anwender" wichtig. Über die Informationen zu den direkten und indirekten Auswirkungen sollten Sie sich Kenntnis über die im Betrieb eingesetzten Stoffe und Zubereitungen verschaffen. Zu gegebener Zeit sollten Sie sich außerdem bei Ihrem Hersteller bzw. Lieferanten erkundigen, ob eine Registrierung des betreffenden Stoffes beabsichtigt ist und der Stoff weiter auf dem Markt erhältlich und für die entsprechenden Anwendungen geliefert werden wird. Weiterhin sollten Sie Ihren Lieferanten zu gegebener Zeit die Verwendungen der von Ihnen eingesetzten Stoffe und Zubereitungen schriftlich bekannt geben.
Informationen zum zeitlichen Ablauf zu REACh finden Sie hier.
Inhaltspunkte und Ablaufverfahren
Weitere Informationen zu REACh im Internet:
reach Help Desk, Deutsche Kurzfassung des Leitfadens zur Definition und Benennung von Stoffen
Umweltbundesamt: http://www.reach-info.de
reach Help Desk: http://www.reach-clp-helpdesk.de
BDI-Helpdesk REACH: http://reach.bdi.info
Europäische Agentur für chemische Stoffe: http://echa.europa.eu
Wer REACh verstehen will, der muss REACh sprechen! In unserem Glossar finden Sie einige hilfreiche Begriffserklärungen zu der REACh-Verordnung.
Das REACh-Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat weitere Leitlinien der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur REACh-Verordnung ins Deutsche übersetzt. Ab sofort stehen die Leitlinie zur Vorregistrierung und gemeinsamen Nutzung "guidance on data sharing" sowie die Leitlinie zur Aufnahme von Stoffen in Anhang XIV "guidance on inclusion of substances in Annex XIV" in deutscher Sprache zur Verfügung.
Mehr Informationen finden Sie dazu auf der Seite des REACh-Helpdesk!
