"If you think safety is expensive, try an accident", sagt ein Sprichwort. Ihre Verantwortung im Gefahrgutbereich kann bis in das Strafrecht hineinreichen. Wir geben Ihnen Sicherheit durch kompetente Beratung, Antwort auf alle Fragen der Gefahrgutvorschriften, sowie durch ständige Betreuung und Rechtsberatung in Zusammenarbeit mit unseren Rechtsanwälten. Zu unserem Tagesgeschäft gehört auch die Übernahme Ihrer Exportlogistik inkl. Lagerung, Kommissionierung, Export- und Gefahrgutdokumente in Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister. Für den Straßen-, See- oder Luftfrachttransport erstellen wir die notwendigen Dokumente wie z.B. Unfallmerkblätter, Verantwortliche Erklärung oder Shipper’s Declaration.
Unser Service für Sie:
- Klassifizierung Ihrer Produkte
- Schulung Ihrer verantwortlichen Personen
- Schulung für Gefahrgut im Luftverkehr nach den ICAO / IATA Regeln, LBA anerkannt
- Erstellung der Beförderungspapiere mit neuen Unfallmerkblättern in verschiedenen Sprachen
- Web-Abonnement - ständig aktuell im Internet über www.gefahrgut24.de
- Gestellung von externen Gefahrgutbeauftragten für Ihr Unternehmen
Am 08. September 2006 wurde die 18. ADR-Änderungsverordnung beschlossen. Sie regelt das Inkrafttreten der Änderungen zu den Anlagen A und B des ADR-Übereinkommens ab 2007.
18. ADR - Änderungsverordnung
