Begaste Container

Hier finden Sie wichtige Informationen zu begasten Containern und Beförderungseinheiten!

Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die Technische Regel für begaste Einheiten (TRGS 512) Ende November 2008 geändert und nun im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

Hier finden Sie die aktuelle TRGS 512 - Zum Download bitte hier klicken!
Hier finden Sie die Änderungen zur TRGS 512 - Zum Download bitte hier klicken!

Die TRGS 512 gilt für Tätigkeiten mit Stoffen und Zubereitungen wie Hydrogencyanid (Cyanwasserstoff, Blausäure) oder Phosphorwasserstoff, sofern diese als Begasungsmittel eingesetzt werden. Die TRGS gilt auch für Begasungstätigkeiten mit Brommethan (Methylbromid), soweit von den zuständigen Behörden Ausnahmen zum Beispiel für den Im- und Export von Waren und Erzeugnissen oder einzelne Anwendungen erteilt wurden.

Die wichtigste Änderung ist die Freigabe durch eine "Freigabebescheinigung" (neue Anlage der TRGS 512), die nur von einer sachkundigen Person ausgestellt werden darf. Die Freigabebescheinigung können Sie hier herunterladen - Zum Download bitte hier klicken!

Informationen zu den chemischen Gefährdungen sowie verschiedenen Begasungsmitteln sind auf der Homepage des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu finden.


Auf der Webseite gefahrgut-online.de finden Sie ebenfalls interessante Inhalte zu dem Thema "Risiken durch begaste Schiffscontainer" - Bitte klicken Sie hier!

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