Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind müssen gemäß ADR Kapitel 1.3 unterwiesen werden.
Das bedeutet, das Personal muss mit den allgemeinen Bestimmungen der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter vertraut gemacht werden. Es müssen aufgabenbezogene Unterweisungen durchgeführt werden, wobei die Mitarbeiter über ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten entsprechende detaillierte Unterweisungen über die Vorschriften erhalten.
Weiterhin muss das Personal entsprechende Sicherheitsunterweisungen nach dem ADR Kapitel 1.10 erhalten. Die möglichen Gefahren bei der Beförderung von gefährlichen Gütern und ihrer Be- und Entladung sowie die Risiken bei einem möglichen Unfall sind zu schulen.
Eine detaillierte Beschreibung der vermittelten Unterweisungsinhalte sind sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer aufzubewahren. Um den geänderten Vorschriften Rechnung zu tragen, sind natürlich regelmäßige Auffrischungskurse zu empfehlen.
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