Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)

Die neue Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) ist am 1. Juli 2009 in Kraft getreten.

Die Bundesregierung hat mit der Zustimmung des Bundesrates fünf Erkrankungen zu neuen Berufskrankheiten erklärt. Die aktualisierte Berufskrankheiten-Verordnung vom 11. Juni 2009 umfasst jetzt 72 Berufskrankheiten.

Die Berufskrankheiten-Verordnung ist an die Entwicklungen des medizinischen Kenntnisstandes angepasst worden. Sie benennt jetzt fünf neue Berufskrankheiten mit Wirkung zum 1. Juli 2009:

  • BK 1318 Erkrankungen des Blutes, des blutbildenden und lymphatischen Systems durch Benzol
  • BK 2112 Gonarthrose durch eine Tätigkeit im Knien oder vergleichbare Kniebelastung mit einer kumulativen Einwirkungsdauer während des Arbeitslebens von mindestens 13.000 Stunden und einer Mindesteinwirkungsdauer von insgesamt einer Stunde pro Schicht
  • BK 4113 Lungenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe bei Nachweis der Einwrkung einer kumulativen Dosis von mindestens 100 Benzo[a]pyren-Jahren
  • BK 4114 Lungenkrebs durch das Zusammenwirken von Asbestfaserstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis, die einer Verursachungswahrscheinlichkeit von mindestens 50% nach der Anlage 2 entspricht
  • BK 4115 Lungenfibrose durch extreme und langjährige Einwirkung von Schweißrauchen und Schweißgasen (Siderofibrose)

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der BG Chemie unter dem Link:

http://www.bgchemie.de/webcom/show_article.php/_c-786/_nr-13/i.html


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