Neues aus dem Gefahrgutrecht

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IMDG-Code 34. Amendment
Ab sofort ist die englische Version des neuen IMDG-Code 34-08 (International Maritime Dangerous Goods Code) erhältlich. Die deutsche Version des Handbuchs wird im neuen Jahr folgen. Ihre Vorbestellungen nehmen wir ab sofort entgegen. Jetzt bestellen!

ADR 2009 in PDF-Format
Auf der Homepage des ASTRA (Bundesamt für Straßen) in der Schweiz finden Sie schon jetzt die aktuelle Version des ADR 2009 im PDF-Format. Hier finden Sie den Link dazu!

UNECE.org - Neue Schriftliche Weisungen
Ab dem ADR 2009 gelten die neuen Vorschriften gemäß ADR Kapitel 5.4.3 - neues Format der Schriftlichen Weisungen! Auf der Homepage der Organisation UNECE (United Nations Economic Commission for Europe) finden Sie die ersten Übersetzungen der neuen Schriftlichen Weisungen gemäß ADR 2009. (Klicken Sie hier!) 

Neue Schriftliche Weisungen gem. ADR 2009
Die WP.15 hat im November 2007 die Änderungen der Schriftlichen Weisungen (Unfallmerkblätter) beschlossen. Damit endet das noch aktuelle Unfallmerkblattsystem zum 1.1.2009. Die Anforderungen werden im ADR 2009 durch die Mitgabe eines pauschalen 4-seitigen Sammelunfallmerkblattes ersetzt. Dieses Sammelunfallmerkblatt gibt dem Fahrer anhand der Gefahrzettel seiner Ladung Hinweise auf potentielle Gefahren und gegebenenfalls zu treffende Maßnahmen zu allen möglichen Gefahrgutklassen. Die Mitgabe ist nur in einer Sprache erforderlich, die der Fahrzeugführer versteht und lesen kann. Verantwortlich für die Mitgabe wird der Beförderer sein (die Pflicht des Verladers wird darin bestehen, erst nach Überprüfung der Existenz des Dokumentes zu verladen).

Die Umstellung auf das neue 4-seitige Sammelunfallmerkblatt wird im ADR 2009 (Kapitel 5.4.3) umgesetzt. Die neuen Schriftlichen Weisungen liegen ab dem 1.1.2009 dann nur noch als Papierformat/Farbdruck in DIN A3 Größe (festgelegte Form gemäß ADR 2009 Kapitel 5.4.3.4) vor.

Die neuen schriftlichen Weisungen können bei uns in Papierform/Farbdruck bestellt werden. Mindestabnahmemenge: 5 Stück à EUR 3,00/Stck zzgl. Versand/Verpackung und der gesetzlichen MWSt. Bestellungen senden Sie an: info@chemical-check.de

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ADR 2009 und ADR/RID 2009 Handbuch

Neue ADR Handbücher - lieferbar ab Oktober 2008 - Jetzt bestellen!


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Neues Label "Umweltgefährdend"
Neues Etikett "Umweltgefährdend" - lieferbar ab sofort - Jetzt bestellen! 
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IATA Gefahrgutvorschriften 2009
50te Edition der IATA-Dangerous Goods Regulations im Luftfrachtverkehr - Bestellformular-IATA-2009

Die englische IATA-DGR ist lieferbar.


ADR 2009 - Tunnelregelungen 
Der Tunnelbeschränkungscode wird ab dem ADR 2009 Bestandteil der Angaben im Beförderungspapier für den Transport von Gefahrgütern sein. Der Code wird zwingend in Grossbuchstaben dargestellt, wenn der Transport durch einen Tunnel nicht ausgeschlossen wird.

Update Multilaterale Vereinbarungen (ADR) 
M143 ist abgelaufen. M192 und M194 sind neu in Kraft getreten. BMVBS - Gefahrgut

IATA-DGR Addendum II ist veröffentlicht
Der zweite Nachtrag zu den Luftfracht-Gefahrgutvorschriften IATA-DGR liegt seit dem 17.06.2008 nun vor. Die Benutzer der IATA-DGR 49ste Ausgabe werden gebeten, die Ergänzungen und Korrekturen im Addendum II zu beachten und anzuwenden. Die neuen oder abgeänderten Abweichungen betreffen z.B. die Angaben der Luftverkehrsgesellschaften und Verpackungsvorschriften. IATA Addendum neu  

Gefahrgut-Karten-CD.NRW nach § 7 GGVSE
Zur Verringerung des Schadensrisikos beim Transport gefährlicher Güter ist nach § 7 der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) für bestimmte gefährliche Stoffe vorgesehen, dass die Fahrwege durch die zuständigen Behörden bestimmt werden müssen. In Nordrhein-Westfalen sind dies die Kreise und kreisfreien Städte. Hier können Sie sich die Gefahrgut-Karten-CD des Landes Nordrhein-Westfalen bestellen: http://www.gefahrgut.nrw.de

Datenbank "Gefahrgut" - neue Version 6.1 erschienen
Die neue Version der Datenbank "Gefahrgut" der BAM Berlin (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) ist erschienen. Diese ist als CD-ROM oder im Internet auf www.dgg.bam.de abrufbar.

Update Multilaterale Vereinbarungen (ADR) 
M182, M184, M186 sowie die M189 sind nun aktualisiert.

24-Std.-Emergency-Contact-Phone
Die Nachfrage nach den sogenannten "24-Stunden-Notrufnummern" oder auch "24-hours-Emergency Contact" im Gefahrguttransport steigt an! Transporte in die USA schreiben grundsätzlich eine 24 Stunden erreichbare Notrufnummer vor. Diese Notrufnummern werden auch durch Testanrufe der amerikanischen Behörden überwacht. Ebenfalls die im Frachtgeschäft tätigen "Carrier" (Reederein, Luftfrachtgesellschaften) kontrollieren das Vorhandensein der 24-Stunden-Notrufnummer.  


Neue VCI-Leitlinie für den Transport gefährlicher Güter im PKW/Kombi
Der VCI hat seine Leitlinie für den Transport gefährlicher Güter im PKW/Kombi im Februar überarbeitet und im Internet auf http://www.vci.de/default2~cmd~shd~docnr~72682~rub~742~tma~1~nd~.htm
zur Verfügung gestellt. Sie finden die Leitlinie im Bereich Download auf www.vci.de!

Neuerungen beim Transport über die Ostsee
Im Verkehrsblatt 24/2007 vom 31.12.2007 ist die deutsche sowie englische Version des Memorandum of Understanding (MoU) für die Beförderung verpackter gefährlicher Güter mit Ro-Ro-Schiffen in der Ostsee bekanntgemacht worden. 

Beförderungsgesetz - Geltungsbereich erweitert 
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung /BMVBS) hat einen Entwurf zur Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes vorgelegt. Zukünftig sollen auch die Hersteller von Gefahrgutumschließungen und Fahrzeugen vom Geltungsbereich dieses Gesetzes erfasst werden.


  • Keine Ahndung bei Verstößen
  • Feuerlöscher - Ende der Übergangsregelung
  • Sicherheitsmaßnahmen in der Wirtschaft

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GGVSee veröffentlicht - IMDG-Code in Kraft
Der Transport gefährlicher Güter auf Seeschiffen unterliegt den Bestimmungen des IMDG-Codes. Seit dem 1.1.2008 ist der IMDG-Code in der Fassung des 33. Amendments international verbindlich anzuwenden. Mit Veröffentlichungen der Änderung der Gefahrgutverordnung (GGVSee) im Bundesgesetzblatt Teil I vom 12.12.2007 wurde er in Deutschland in Kraft gesetzt. 

China Eastern Airlines
Wer eine so große Luftflotte betreibt, wie die in Shanghai ansässigen Festland-Chinesen, will auch einige Abweichungen nach IATA-DGR für sich beanspruchen, z. B. neu
MU-02: Kein Gefahrgut in Sammelsendungen, ausgenommen UN 1845 (sofern als Kühlmittel verwendet) und Sammelsendungen mit lediglich einem HAWB.
MU-04: Feuerwerk chinesischen Ursprungs wird nicht befördert.