Gewässerschutzbeauftragter

Der Gewässerschutzbeauftragte berät den Benutzer und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für den Gewässerschutz bedeutsam sein können,

wie zum Beispiel:

  • die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Gewässerschutzes zu überwachen, insbesondere durch regelmäßige Kontrolle der Abwasseranlagen im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit, ordnungsgemäßen Betrieb und Wartung
  • durch Aufzeichnungen der Kontroll- und Meßergebnisse hat er dem Benutzer festgestellte Mängel mitzuteilen und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorzuschlagen
  • auf die Anwendung geeigneter Abwasserbehandlungsverfahren einschließlich der Verfahren zur ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung der bei der Abwasserbehandlung entstehenden Reststoffe hinzuwirken
  • Entwicklung und Einführung von innerbetrieblichen Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung des Abwasseranfalls
  • Umweltfreundliche Produktionen
  • Aufklärung der Betriebsangehörigen bzgl. der verursachten Gewässerbelastung sowie über die Einrichtung und Maßnahmen zur Verhinderung
  • Einhaltung der wasserrechtlichen Vorschriften

Der Gewässerschutzbeauftragte erstattet dem Benutzer jährlich einen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen.

Ihren Gewässerschutz organisieren wir für Sie! Fragen Sie Ihr Chemical Check Service Team.